Die Behörde für Alters- und Pflegefragen besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden an der Urne gewält. Der Gesundheitsvorstand vertritt den Gemeinderat in der Behörde für Alters- und Pflegefragen und ist deren Präsident. Sie konstituiert sich im Übrigen selbst.
Die Behörde für Alters- und Pflegefragen ist für die strategische Führung des Alters- und Pflegeheimes verantwortlich. Dem Heimleiter oder der Heimleiterin obliegt die operative Führung des Alters- und Pflegeheimes.
Der Gemeinderat kann die Behörde für Alters- und Pflegefragen für weitere Aufgabenbereiche als ausführendes Organ einsetzen.
Vertreterin von fokuseglisau
Helen Hangartner