Die Behörde für Alters- und Pflegefragen besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden an der Urne gewält. Der Gesundheitsvorstand vertritt den Gemeinderat in der Behörde für Alters- und Pflegefragen und ist deren Präsident. Sie konstituiert sich im Übrigen selbst.

Die Behörde für Alters- und Pflegefragen ist für die strategische Führung des Alters- und Pflegeheimes verantwortlich. Dem Heimleiter oder der Heimleiterin obliegt die operative Führung des Alters- und Pflegeheimes.

Der Gemeinderat kann die Behörde für Alters- und Pflegefragen für weitere Aufgabenbereiche als ausführendes Organ einsetzen.

Vertreterin von fokuseglisau

Helen Hangartner